Keine Arbeitsfreistellung an muslimischen Feiertagen
In Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wird unter anderem die Freiheit der Religionsausübung garantiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat hierzu entschieden, dass ein muslimischer Arbeitnehmer aus dieser Vorschrift keinen Anspruch auf Arbeitsfreistellung an islamischen Feiertagen herleiten kann.
Urteil des EGMR (III.Sektion) vom 13.04.2006
55170/00
NZA 2006, 1401