Lange Verjährungsfrist für Beitragsnachzahlungen wegen Schwarzarbeit

Unternehmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen auch noch nach Jahrzehnten mit Beitragsnachzahlungen rechnen. Das Sozialgericht Dortmund geht bei der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch illegale Schwarzarbeit von einer Verjährungsfrist von 30 Jahren aus.

Urteil des SG Dortmund vom 25.01.2008
S 34 R 50/06
NWB

2008, 721

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