Das Bundesarbeitsgericht hat die zum früheren Recht ergangene Rechtsprechung auch für die Neufassung des Schwerbehindertenurlaubs bestätigt, wonach diese Urlaubstage zusätzlich zum arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaub und nicht etwa nur zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub zu gewähren sind.
Urteil des BAG vom 24.10.2006
9 AZR 669/05
Pressemitteilung des BAG
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