Was ist eigentlich eine sexuelle Belästigung? Eine gute Definition findet sich auf der Website der Ludwig-Maximilians-Universität München. Danach beginnt eine sexuelle Belästigung dort, wo signalisierte Grenzen überschritten werden.
"Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell belegte Verhalten, das von den Betroffenen nicht erwünscht und von ihnen als beleidigend und abwertend empfunden wird. Sie kann sich in Worten, Gesten und Handlungen ausdrücken, durch ausfallende Bemerkungen über Aussehen oder Privatleben, Erzählen anzüglicher Witze, Zeigen von pornographischen Darstellungen, taxierende Blicke, unerwünschte Berührungen und Annäherungsversuche bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie Stalking, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Insofern es stets ein einseitiges Verhalten ist, das von den Betroffenen als entwürdigend erlebt wird, unterscheidet es sich grundlegend von Flirts oder Komplimenten" (Quelle: siehe oben).
Erst im Jahre 1994 hat sich der Gesetzgeber entschlossen, zumindest den Versuch zu machen, bedrängten Frauen durch das "Gesetz zum Schutze der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz" (Beschäftigten-Schutzgesetz) zu Hilfe zu kommen. Das mittlerweile wieder abgeschaffte Gesetz gesteht im Falle einer sexuellen Belästigung den Betroffenen erhebliche Rechte zu und verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz des Angestellten zu ergreifen.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das zum 18. August 2006 rechtswirksam wurde, ist das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz) außer Kraft getreten. Gegenüber dem Beschäftigtenschutzgesetz wurde die Definition sexueller Belästigung in Umsetzung europäischer Vorgaben der Richtlinie 2002/74 neu gefasst und die Schadensersatzansprüche Betroffener wirksamer ausgestaltet.
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