Ungleichbehandlung beim Weihnachtsgeld
Allein die geringere Qualifikation rechtfertigt es nicht, Arbeitern ein prozentual niedrigeres Weihnachtsgeld zu bezahlen. Eine solche Ungleichbehandlung ließe sich - so das Bundesarbeitsgericht - allenfalls mit der bezweckten Bindung höher qualifizierter Mitarbeiter rechtfertigen.
Urteil des BAG vom 12.10.2005
10 AZR 640/04
Pressemitteilung des BAG