Tantiemenanspruch bei durch Arbeitgeber vereitelter Zielerreichung
Sieht der Arbeitsvertrag vor, dass bei Erreichen bestimmter Ziele an den Arbeitnehmer eine Tantieme gezahlt wird und dass die zu erreichenden Ziele einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben und festgelegt werden und vereitelt dieser dann pflichtwidrig das Erreichen der Zielvorgabe, kann dem Arbeitnehmer gleichwohl der Anspruch auf die Tantieme zustehen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mitarbeiter die Ziele bei rechtzeitig im Bezugszeitraum erfolgter Vorgabe nachweislich auch erfüllt hätte.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 28.07.2006
17 Sa 465/06
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