Überstunden und Teilzeitarbeit

Die Regeln für Vollzeitbeschäftigte gelten grundsätzlich auch für Teilzeit-Beschäftigte. Auch Teilzeitarbeitern steht also grundsätzlich im Falle eine vertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarung eine zusätzliche Vergütung zu, wenn sie länger als die vereinbarte Arbeitszeit arbeiten. Gerade im Bereich der Teilzeitarbeit sind solche Vereinbarungen wichtig. Denn sehr oft neigen Teilzeitarbeiter dazu, nicht einfach am Ende der vereinbarten Arbeitszeiten zu gehen.

Redaktioneller Hinweis: Siehe zu diesem Thema auch den Ratgeber Nebentätigkeit und die Informationen zum Recht auf Teilzeitarbeit

Hinweis: Finanztip hat einen umfangreichen Ratgeber zum Recht der Überstunden erstellt. Dieser Ratgeber enthält alle wesentlichen Informationen von der Anordnung, dem Ausmaß, dem Nachweis und der Vergütung von Mehrarbeit
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