BAG begrenzt pauschale Abgeltung von Überstunden
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der sämtliche Überstunden durch das gezahlte Bruttogehalt abgegolten werden, ist dahingehend auszulegen, dass hiervon nur die gesetzlich zulässigen Überstunden erfasst werden. Eine pauschale Abgeltung für darüber hinaus geleistete Überstunden ist hingegen nicht möglich. Für diese Arbeitsleistung kann der Arbeitnehmer eine gesonderte Vergütung verlangen.
Urteil des BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
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