Keine Überstundenvergütung ohne genauen Nachweis

Macht ein Arbeitnehmer nachträglich Überstundenvergütung geltend, hat er nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm nicht nur die Ableistung der Mehrarbeit als solcher nachzuweisen, sondern auch, dass die Überstunden entweder angeordnet wurden oder zur Erledigung der Arbeit notwendig waren.

Ein Arbeitnehmer tut daher gut daran, Anlass, Umfang und Zweck der Überstunden genau zu dokumentieren und diese vom Vorgesetzten möglichst zeitnah bestätigen zu lassen.

Urteil des LAG Hamm vom 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04

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