Tachoscheibe kein Nachweis für geleistete Überstunden
Angesichts der vielfältigen Manipulationsmöglichkeiten reicht für das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein der Nachweis von Überstunden eines Berufskraftfahrers allein mittels der gefertigten Tachoscheiben nicht aus. Ein Lkw-Fahrer muss vielmehr alle Tätigkeiten unter Angabe von Anlass, Ruhezeiten, Arbeitsbeginn und -ende dokumentieren.
Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 31.05.2005 - 5 Sa 38/05
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