Der Bundesgerichtshof hält eine tarifliche Verfallsklausel auch für den Fall zu viel gezahlter Vergütung für anwendbar. Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum zu viel Gehalt gezahlt, kann er den überzahlten Betrag grundsätzlich nur innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist zurückfordern.
Dem steht auch nicht entgegen, dass der Mitarbeiter Kenntnis von der Gehaltsüberzahlung hatte. Die Berufung des Arbeitnehmers auf die Ausschlussfrist ist jedenfalls dann nicht treuwidrig, wenn der Arbeitgeber trotz Kenntnis des Sachverhalts mehrere Monate abwartet, bevor er den zu viel gezahlten Betrag zurückfordert.
Urteil des BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04
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