Enthält der Anstellungsvertrag keine Begrenzung der Stundenzahl und rechnet der Arbeitgeber in den ersten beiden Monaten für den Einsatz in einem Fremdbetrieb mit 223 bzw. 185 Stunden ab, kann der Arbeitnehmer bis zu einem entsprechend deutlichen Hinweis des Arbeitgebers weiterhin entsprechend viele geleistete Arbeitsstunden vergütet verlangen.
Urteil des LAG Nürnberg vom 31.01.2006
6 Sa 961/04
Pressemitteilung des LAG Nürnberg
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