Wann darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitgeber grundsätzlich das sog. "Direktionsrecht" zu, d.h. das Recht, frei sinnvolle Anordnungen zu treffen. Dieses Direktionsrecht gestattet es ihm, Überstunden anzuordnen, wenn im Rahmen des Geschäftsverlaufs der Firma Mehrarbeit notwendig wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn plötzlich verstärkt Aufträge hereinkommen, die abgearbeitet werden müssen.

Grundsätzlich dürfen Überstunden immer nur für einen vorübergehenden Zeitraum angeordnet werden. Der Arbeitgeber darf nicht auf Überstunden als "Dauer-Provisiorium" ausweichen. Ergibt sich, dass ständig die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird bzw. überschritten werden muss, dann muss der Arbeitgeber von der Anordnung von Überstunden absehen und statt dessen zusätzlich Arbeitskräfte einstellen. Das muss er allerdings erst dann tun, wenn absehbar ist, dass die Verbesserung der Auftragssituation von Dauer ist. So lange er noch konkret damit rechnen muss, dass sich die Auftragslage wieder verschlechtert, darf er weiter auf Überstunden ausweichen, so lange die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten sind.

Hinweis: Finanztip hat einen umfangreichen Ratgeber zum Recht der Überstunden erstellt. Dieser Ratgeber enthält alle wesentlichen Informationen von der Anordnung, dem Ausmaß, dem Nachweis und der Vergütung von Mehrarbeit
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