Kündigung wegen Nebentätigkeit bei Arbeitsunfähigkeit
Verrichtet ein Arbeitnehmer während der Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit
Nebentätigkeiten, so kann dies eine verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung
rechtfertigen, wenn die Nebentätigkeit dem Wettbewerbsinteresse des
Arbeitgebers zuwiderläuft, der Arbeitnehmer statt der Nebentätigkeit
auch seine Arbeitspflichten gegenüber dem Arbeitgeber hätte erfüllen
können oder die Nebentätigkeit den Heilungsprozess verzögert.
Urteil des LAG Hamm vom 08.03.2000 - 18 Sa 1614/99, Betriebs-Berater 2000, 1787