Dienstwagen auch während Mutterschutz
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass einer Arbeitnehmerin der gewährte Dienstwagen auch während der Zeit des Mutterschutzes zur Verfügung zu stellen ist, soweit die entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag keine ausdrücklichen Einschränkungen enthält.
Urteil des BAG vom 11.10.2000
5 AZR 240/99
RdW 2001, 217
Der Betrieb 2001, 486
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