Arbeitsvertrag, Täuschung, Anfechtung, Qualifikation

Erschlichene Einstellung

Ein gelernter Fernsehtechniker legte bei einem Bewerbungsgespräch ein gefälschtes Zeugnis vor, um von einem Softwarehaus als CAD-Programmierer eingestellt zu werden. Als der Schwindel aufflog, erklärte der Arbeitgeber die Anfechtung des Arbeitsvertrages und verlangte von dem Arbeitnehmer die gezahlte Vergütung zurück.

Das Landesarbeitsgericht Köln sprach dem Unternehmen die geltend gemachte Schadensersatzforderung zu, da die Arbeitsleistung des "falschen" Programmierers unbrauchbar war und den Kunden nicht in Rechnung gestellt werden konnte. Ein Arbeitnehmer ist bei Anfechtung des Arbeitsvertrages nur dann nicht zur (gesamten) Rückzahlung seiner Vergütung verpflichtet, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Arbeitsleistung gewinnbringend verwerten konnte. Hierfür trägt allerdings der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast.

Urteil des LAG Köln vom 16.06.2000

11 Sa 1511/99

MDR 2001, 43

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