Kündigung, sexuelle Belästigung

Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung

Massive sexuelle Beleidigungen und Berührungen von weiblichen Mitarbeitern, die zugleich den Straftatbestand der so genannten Sexualbeleidigung erfüllen, rechtfertigen die fristlose Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung. An dieser Beurteilung änderte auch nichts, dass der gekündigte Arbeitnehmer bereits acht Jahre in dem Betrieb tätig war und für Ehefrau und zwei minderjährige Kinder zu sorgen hatte.

Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck

1 Ca 2479/00

NJW Heft 2/2001, Seite XLIII

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