Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass korrupte Beamte auch noch Jahre nach einer Bestechung zur Herausgabe der erhaltenen Schmiergelder verpflichtet sind. Der Anspruch verjährt erst nach dreißig Jahren.
Urteil des BVerwG vom 31.01.2002
2 C 6/01
NVwZ 2002, 317
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