Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist der tarifvertragliche Ausschluss von geringfügig Beschäftigten im öffentlichen Dienst von einer im Tarifvertrag vorgesehenen Jahreszuwendung unwirksam, da durch diese Regelung prozentual erheblich mehr Frauen als Männer betroffen sind und damit eine mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts vorliegt.
Urteil des EuGH vom 09.09.1999
C-281/97
ZAP EN-Nr. 699/99
|
|
|
|