Keine Urlaubsabgeltung für Altersteilzeitbeschäftigte

Haben Altersteilzeitbeschäftigte im "Blockmodell" zum Ende der Beschäftigungsphase ihren Resturlaub noch nicht genommen, verfällt der Urlaubsanspruch ersatzlos. Sie haben auch keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ein derartiger Anspruch setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr realisiert werden konnte. Dies ist bei Altersteilzeitbeschäftigten nicht der Fall, da das Arbeitsverhältnis erst endet, wenn auch die Freistellungsphase zu Ende ist.

Urteil des BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
Pressemitteilung des BAG

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