Vorrang von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei Insolvenz

Urlaubsabgeltungsansprüche gehören im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers zu den so genannten Masseschulden. Dies bedeutet, dass sie vorrangig zu befriedigen sind. Dies gilt auch für Urlaubsansprüche aus dem Kalenderjahr vor der Insolvenzeröffnung.

Urteil des BAG vom 15.02.2005 - 9 AZR 78/04, RdW 2005, 756

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