Urlaubsentgelt ist bezahlter Urlaub
Urlaubsentgelt ist der während der Dauer des Urlaubs fortbezahlte Arbeitslohn. Bei Monatsgehältern besteht das Urlaubsentgelt in fortlaufender Gehaltszahlung. Bei einem Wochenlohn wird das Urlaubsentgelt nach
§ 11 Abs. 1 BUrlG berechnet. Dabei wird der durchschnittliche Arbeitslohn während der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn als Basis verwendet. Hierin ist daher zum Beispiel eine Bezahlung von Überstunden nicht enthalten. Die Einbeziehung einer Überstundenvergütung kann aber durch Tarifvertrag vorgeschrieben sein. Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs zu zahlen (
§ 11 Abs. 2 BUrlG).
Der gesetzliche Jahresurlaub ist immer ein bezahlter Urlaub. Das bedeutet mithin, dass die "normale" Zahlung von Lohn und Gehalt während der Urlaubszeit weiter erfolgt. Ob der Arbeitnehmer darüber hinaus vom Arbeitgeber weiteren ggf. unbezahlten Urlaub gewährt bekommt, ist nicht Teil des Bundesurlaubsgesetzes.
Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Vom Urlaubsentgelt (Zahlung der Vergütung für die Arbeitsleistung während des Urlaubs) ist das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld abzugrenzen. Das Urlaubsgeld ist nicht im Bundesurlaubsgesetz geregelt, sondern ergibt sich in der Regel aus dem Einzelarbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Ein Anspruch auf Zahlung des Urlaubsgeldes kann sich wie bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes ggf. aus einer betrieblichen Übung herleiten.
Hat sich der Arbeitgeber den Widerruf eines arbeitsvertraglich zugesagten Urlaubsgeldes vorbehalten, muss seine Widerrufserklärung dem Arbeitnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin zugehen. Ansonsten bleibt der Urlaubsgeldanspruch erhalten.