Auch wenn Ihnen gesetzlich oder vertraglich bezahlter Urlaub zusteht, dürfen Sie nicht einfach ungefragt in Urlaub fahren. Wenn Sie das tun, dann darf Sie der Arbeitgeber fristlos kündigen, so jedenfalls das Bundesarbeitsgericht. Vom Gesetz her ist es so, dass eigentlich der Arbeitgeber den Urlaubszeitpunkt festlegt. Dies ist der Grund, warum große Firmen sog. "Werksferien" anordnen können. Gibt es bei Ihnen etwas derartiges nicht, müssen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf den Urlaubszeitpunkt einigen.
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, einen bestimmten, von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu respektieren und zu berücksichtigen. Allerdings darf er über Ihren Vorschlag hinweggehen, wenn dringende betriebliche Bedürfnisse es notwendig machen, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt anwesend sind. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn die besondere Auftragslage es notwendig macht, dass Sie weiterarbeiten. Müssen Sie deswegen jedoch eine Urlaubsreise stornieren, muss der Arbeitgeber die anfallenden Stornierungskosten tragen und auch sosntige Kosten übernehmen (z.B. für eine nutzlose Impfung oder eine schon gezahlte Schiffspassage).
Der Arbeitgeber kann Ihren Wunsch nach einem bestimmten Urlaubszeitpunkt nur dann zurückstellen, wenn der Urlaubswunsch eines Kollegen aus sozialen Gründen stärker zu berücksichtigen ist. Sind Sie beispielsweise kinderlos und wollen während der großen Ferien in Urlaub fahren, dann ist der Arbeitgeber berechtigt, Urlaubswünsche Ihrer Kollegen mit schulpflichtigen Kindern vorrangig zu erfüllen und Sie mit Ihrem Urlaub auf die Zeit außerhalb der Ferien zu verweisen, wenn Sie wegen der Abwesenheit der Kollegen mit Kinder im Betrieb unabkömmlich sind.
Wenn Sie jedoch erst einmal weg sind, dann darf Sie der Arbeitgeber nicht mehr zurückholen, weil etwa plötzlich unaufschiebbare Arbeiten anfallen
Der Jahresurlaub soll normalerweise "am Stück" genommen werden. Geht das aus betrieblichen Gründen nicht oder wollen Sie das nicht, darf der Urlaub auch geteilt werden. Dabei muss aber einer der Teile grundsätzlich zwei Wochen dauern.
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