Vergütungsanspruch im Eilverfahren durchsetzbar

Stellt ein Arbeitgeber seine Vergütungszahlungen ein, kann dies für den betroffenen Arbeitnehmer schnell zu existenzbedrohenden finanziellen Engpässen führen. Da eine Zahlungsklage mit einer erheblichen Verfahrensdauer hier meist keine schnelle Abhilfe schafft, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer in derartigen Fällen in einem Eilverfahren zu seinem Geld kommen kann.

Das Landesarbeitsgericht Köln bejaht dies jedenfalls für den Fall, dass der Mitarbeiter seinen Lohnanspruch durch Vorlage der Lohnabrechnung und eine Versicherung an Eides statt glaubhaft macht, in der er auch nachvollziehbar darlegt, dringend auf die Zahlung angewiesen zu sein. Erhebt der Arbeitgeber dagegen innerhalb der gesetzten Frist keine Einwände, kann ihn das Gericht zu einer angemessenen Abschlagszahlung verurteilen.

Urteil des LAG Köln vom 09.07.2007
5 Ta 188/07
Pressemitteilung des LAG Köln

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