Das Landesarbeitsgericht Köln bejaht dies jedenfalls für den Fall, dass der Mitarbeiter seinen Lohnanspruch durch Vorlage der Lohnabrechnung und eine Versicherung an Eides statt glaubhaft macht, in der er auch nachvollziehbar darlegt, dringend auf die Zahlung angewiesen zu sein. Erhebt der Arbeitgeber dagegen innerhalb der gesetzten Frist keine Einwände, kann ihn das Gericht zu einer angemessenen Abschlagszahlung verurteilen.
Urteil des LAG Köln vom 09.07.2007
5 Ta 188/07
Pressemitteilung des LAG Köln
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