Krankheit: Verhalten während der Krankheit
Wenn Sie krankgeschrieben sind, sind Sie verpflichtet, sich
so zu verhalten, dass Sie möglichst bald wieder gesund werden. Aus diesem Grunde müssen
Sie alles unterlassen, was den Genesungsprozess verzögern kann.
Das bedeutet insbesondere, dass Sie sich an die Weisungen
Ihres Arztes zu halten haben. Schreibt Ihnen der Arzt vor, dass Sie das Bett hüten
müssen, dann müssen Sie auch im Bett bleiben. Andererseits werden Sie bei vielen
Erkrankungen aber schneller gesund, wenn Sie an die frische Luft gehen und sich bewegen
(so z.B. bei Kreislauferkrankungen, Erkältungskrankheiten und auch bei orthopädischen
Erkrankungen). In diesem Falle kann Ihnen der Arbeitgeber nicht vorwerfen, wenn Sie
ausgehen. Dann ist es geradezu ärztlich geboten, die Wohnung zu verlassen und
spazierenzugehen. Führt der Spaziergang allerdings regelmäßig in Ihre Stammkneipe, dann
dürften Sie irgendwann Schwierigkeiten bekommen, wenn Ihnen das Ihr Arbeitgeber
nachweisen kann.
Grundsätzlich gehört zu Ihrer Pflicht, möglichst rasch
wieder gesund zu werden, auch ein ausreichender Nachtschlaf. Sie setzen sich also auch der
Gefahr einer Kündigung aus, wenn Sie beispielsweise zu nachtschlafender Zeit von Ihrem
Arbeitgeber (oder einem übelwollenden Kollegen) in der Disco erwischt werden.