Versetzung: 40 Minuten Arbeitsweg zumutbar

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hält die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Ort für zumutbar, auch wenn dies zu einem 40-minütigen einfachen Anfahrtsweg zur Arbeit führt. Das Gericht geht im Übrigen von einer Zumutbarkeitsgrenze für eine einfache Fahrt von 90 Minuten aus.

Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 09.11.2007 - 1 Ca 5428/07, Betriebs-Berater 2008, 161

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