Unwirksame Zuweisung einer anderen Arbeit aufgrund Formulararbeitsvertrag
Seit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsreformgesetzes Anfang 2001 findet eine Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen nach den §
§ 305 ff. BGB auch im Bereich des Arbeitsrechts statt. Eine vom Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag vorformulierte Klausel, nach der er einem Arbeitnehmer eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit "falls erforderlich" und nach "Abstimmung der beiderseitigen Interessen" einseitig zuweisen kann, ist jedenfalls dann als unangemessene Benachteiligung im Sinne des
§ 307 BGB anzusehen, wenn nicht gewährleistet ist, dass dem Mitarbeiter eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zugeteilt wird.
Urteil des BAG vom 09.05.2006
9 AZR 424/ 05
NJW Heft 5/2007, Seite X