"Umsetzung" bei Streit zwischen Kollegen
Ein Beamter kann auf einen anderen Posten versetzt ("umgesetzt" werden, wenn ständige Auseinanderesetzungen, mit einem Kollegen, die bei einem Betreibsausflug sogar in Hamdgreiflichkeiten endeten, den Betriebsfrieden erheblich stören. Istwie in einem derartigen Fall ein sachlicher Grund für die Umsetzung gegeben, kann der Dienstherr nicht darauf verwiesen werden, dass er auch den anderen der beiden streitbaren Beamten hätte versetzen können.
Urteil des VG Koblenz vom 04.04.2007
2 K 1506/06
Handelsblatt vom 02.05.2007