Keine Versetzung eines nicht mobilen Arbeitnehmers
Ein Arbeitnehmer, der kein Auto besitzt, darf auch dann nicht ohne weiteres an eine 40 Kilometer entfernte Betriebsstätte versetzt werden, wenn die Versetzungsmöglichkeit im Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt ist. In einem derartigen Fall hat der Arbeitgeber zunächst zu prüfen, ob nicht vorrangig die Versetzung eines mobileren Mitarbeiters möglich ist.
Urteil des Hessischen LAG vom 06.07.2005 - 8 Sa 124/05