Unzumutbare Versetzung an entfernten Arbeitsplatz

In Kürze: Was sagt der Arbeitsvertrag? Wenn der aktuelle Arbeitsort ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, darf das Unternehmen den Arbeitsort nicht einseitig ändern. Ist kein fester Arbeitsort vereinbart worden, ist die Versetzung an einen anderen Ort - in Grenzen - zulässig. Eine Arbeitsverweigerung (hier: Nichtantreten der Stelle am neuen Arbeitsort) kann dem Arbeitgeber das Recht geben, den Mitarbeiter fristlos zu kündigen.

Zumutbarkeit der Versetzung
Die Versetzung muss allerdings zumutbar und darf nicht willkürlich sein. Dazu sind einige Urteile im Arbeitsrecht ergangen. Hierzu folgende Beispiele:

Auch wenn ein Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel enthält, muss ein Arbeitnehmer die Versetzung an einen 260 Kilometer entfernten Betriebsort im Regelfall nicht hinnehmen (Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 09.01.2007 - 7 Ga 238/06)

Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt (LAG Hessen) hat daraufhin am 14.6.2007 entschieden, dass ein Arbeitnehmer eine Versetzung an einen weit enfernten Arbeitsort nicht ohne weiteres hinnehmen muss. Die Entfernung betrug fast 300 Kilometer. Geklagt hatte eine Sachbearbeiterin in einem Handelsunternehmen. Das LAG Hessen hatte Verständnis für die Klägerin und sprach ihr einen Verzugslohn zu, obwohl sich die Mitarbeiterin geweigert hatte, die Arbeitsstelle am knapp 300 km entfernten, neuen Arbeitsort anzutreten.

Grund der Versetzung: Der Arbeitgeber hatte während der Elternzeit der Sachbearbeiterin seinen Sitz aus dem Raum Frankfurt ins Ruhrgebiet verlegt. Als die Mitarbeiterin aus der Elternzeit zurückkehrte, wurde ihr ein rund 270 Kilometer vom ursprünglichen Arbeitsort entfernter Arbeitsplatz angeboten.

Versetzungsschutzklage
Will ein Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber angeordnete Versetzung nicht hinnehmen, muss er eine so genannte "Versetzungsschutzklage" erheben. Diese Klage richtet sich nicht gegen eine Kündigung, sondern gegen eine Maßnahme des Direktionsrechts. Es gilt mithin nicht die übliche 3-Wochenfrist bei einer Kündigungsschutzklage. Trotzdem ist die Klage zeitnah einzureichen, denn das Recht eines Arbeitnehmers, sich gegen eine vom Arbeitgeber angeordnete Versetzung zu wehren, unterliegt der Verwirkung. Der Arbeitnehmer darf also nicht jahrelang untätig bleiben, denn dann ist irgendwann sein Recht verwirkt.

Versetzungsklausel gehört in den Arbeitsvertrag
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich die Versetzung eines Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag vorzubehalten. Eine derartige Versetzungsklausel findet sich daher auch in vielen Arbeitsverträgen. Der Arbeitgeber muss zwar bei jeder Versetzung die einzelnen Umstände und damit auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und dann abwägen. Wie oben dargestellt, muss die Versetzung dem Arbeitnehmer auch bei einer weit gefassten Vertragsklausel stets zumutbar sein. Dem Arbeitgeber bleibt als weiteres Mittel noch die Vornahme einer Änderungskündigung.

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Versetzung ohne Wechsel des Arbeitsortes
Bei weitem ist nicht jede Versetzung des Arbeitnehmers nach dem Direktionsrecht des Arbeitgebers zulässig. So hat zum Beispiel das BAG in seinem Urteil vom 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 entschieden, dass eine Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in einen Bereich, der nichts mit dem eigentlichen Berufsbild eines Redakteurs zu tun hat, nicht zulässig sei. Dabei hatte die Redakteurin im Arbeitsvertrag folgende Regelung stehen: "Der Verlag behält sich vor, dem Redakteur andere redaktionelle oder journalistische Aufgaben, auch an anderen Orten und bei anderen Objekten zu übertragen, wenn es dem Verlag erforderlich erscheint und für den Redakteur zumutbar ist". [Mehr hierzu aus der verlinkten Pressemitteilung)

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