Heimliche Videoaufnahmen am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz eine versteckte Webcam installieren und die Aufnahmen auf ihren Heim-PC übertragen, riskieren ihren Arbeitsplatz. Mit den heimlichen Aufnahmen wird das Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern und (der wohl vor allem betroffenen) Mitarbeiterinnen verletzt.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hielt den Vorfall zwar nicht ausreichend für die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung. Da jedoch das Vertrauensverhältnis zu dem betroffenen Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers und auch der Kolleginnen und Kollegen so massiv gestört war, löste das Gericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Unternehmens gegen Zahlung einer Abfindung von drei Monatsgehältern auf.

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 09.12.2004 - 6 Sa 409/04, Pressemitteilung des LAG Rheinland-Pfalz

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