Fortbildung: Wann und wieviel muss der Arbeitnehmer zurückzahlen?

Wieviel muss der Arbeitnehmer von den Fortbildungskosten zurückzahlen, wenn er vorzeitig geht?

Grundsätzlich gilt, dass Rückzahlungsklauseln nur wirksam sind, wenn sie zeitanteilig zur Bindungsdauer gestaffelt sind.
Beispiel: Die Ausbildung dauerte drei Monate und kostete 6.000 Euro. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer verpflichten, nach Abschluss der Ausbildung noch ein Jahr länger im Betrieb zu bleiben. Kündigt der Arbeitnehmer schon nach 8 Monaten, dann muss er nicht die gesamten 6.000 Euro, sondern nur einen anteiligen Betrag für die restlichen vier Monate, also nur 2.000 Euro zurückzahlen.

Basis einer Rückzahlungsvereinbarung kann übrigens immer nur höchstens der Betrag sein, den der Arbeitgeber tatsächlich für die Fortbildung aufwenden musste. Es geht also nicht an, dass er - sozusagen als Strafe für Untreue - mehr verlangt, als er eigentlich ausgegeben hat.

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