Fortbildung: Wann und wieviel muss der Arbeitnehmer zurückzahlen?
Wieviel muss der Arbeitnehmer von den Fortbildungskosten zurückzahlen, wenn er vorzeitig geht?
Grundsätzlich gilt, dass Rückzahlungsklauseln nur wirksam
sind, wenn sie zeitanteilig zur Bindungsdauer gestaffelt sind.
Beispiel: Die Ausbildung dauerte drei Monate und kostete 6.000 Euro. Der Arbeitgeber kann
den Arbeitnehmer verpflichten, nach Abschluss der Ausbildung noch ein Jahr länger im
Betrieb zu bleiben. Kündigt der Arbeitnehmer schon nach 8 Monaten, dann muss er nicht die
gesamten 6.000 Euro, sondern nur einen anteiligen Betrag für die restlichen vier Monate, also nur 2.000 Euro zurückzahlen.
Basis einer Rückzahlungsvereinbarung kann übrigens immer
nur höchstens der Betrag sein, den der Arbeitgeber tatsächlich für die Fortbildung
aufwenden musste. Es geht also nicht an, dass er - sozusagen als Strafe für Untreue -
mehr verlangt, als er eigentlich ausgegeben hat.