Ausschlussfrist gilt auch bei Anspruch auf Zeugnisberichtigung

Ist in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu machen sind, gilt dies auch für einen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhobenen Anspruch auf Berichtigung eines so genannten qualifizierten Zeugnisses.

Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 28.10.2004
15 Ca 10684/03
Handelsblatt vom 08.06.2005

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