BAG: kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Ein solcher Anspruch folgt nicht aus § 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ist dem Arbeitnehmer gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG (lediglich) ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Urteil des BAG vom 11.01.2006
5 AZR 97/05
Pressemitteilung des BAG

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