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Der Anlegerschutz verlangt, dass die Publikumsfonds (Single-Hedge-Fonds) nicht öffentlich vertrieben werden dürfen. So dürfen z.B. keine Prospekte für Single-Hedgefonds ausliegen und schon gar nicht darf für Einzel-Hedgefonds im Fernsehen oder in Zeitungen geworben werden. Anteile an Dach-Hedge-Fonds, die eine bessere Risikostreuung durch das Investment in mehrere Einzel-Hedge-Fonds gewähren, dürfen hingegen öffentlich vertrieben werden. Nach der Gesetzeslage muss der private Anleger keine Termingeschäftsfähigkeit bei seiner Bank für die Bestellung eines Anteils an einem Hedgefonds beantragen.
Privatanleger können auch Hedgefonds-Zertifikate erwerben. Im Gegensatz zu den Dach-Hedge-Fonds hat ein Hedgefonds-Zertifikat den Vorteil, dass der Ertrag nach 12 Monaten steuerfrei ist. Außderdem unterliegen Hedgefondszertifikate bei der Auswahl der Single-Hedgefonds keinen Restriktionen.
Tipp: Der Anleger zahlt beim Dachfonds praktisch doppelte Gebühren. Zum einen sind Ausgabeaufschlag und
Jahresgebühr für den Dachfonds zu entrichten. Der Dachfonds zahlt wiederum Gebühren an den Einzel-Hedgefonds.
Die Gebühren können sehr hoch sein. Die Fondsgebühr wird schnell eine zweistellige Höhe erreichen.
Wegen des hochspekulativen Charakters der Hedge-Fonds sollten nur sehr erfahrene Anleger diese Anlageform in Betracht
ziehen. Hohe Chance bedeutet auch hohes Risiko bis hin zum Totalverlust. Der Kauf von Hedgefonds-Anteilen sollte nur einen kleinen Teil der gesamten
Geldanlage ausmachen. Die Bedingungen der Fondsgesellschaft sind sorgfältig zu studieren.
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