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Kurz zum Anlageprodukt "Aktienanleihe"
Aktienanleihen sind nur bedingt als "Anleihen" zu bezeichnen. In Wirklichkeit ist dieser Begriff eher irreführend. Bei Aktienanleihen handelt es sich nämlich um ein von Finanzingenieuren künstlich konstruiertes Anlageprodukt, welches sich aus mehreren Bausteinen zusammengesetzt.
Zum einem bestehen Aktienanleihen aus einer hochverzinslichen Anleihe. Dies ist jedoch nur ein Teil des Gesamtprodukts. Der andere Teil ist ein Termingeschäft. Der Anleger in Aktienanleihen verkauft nämlich bei seiner Investition eine Option auf einen bestimmten Aktienwert. Mit anderen Worten: Der Erwerber von Aktienanleihen wickelt immer ganz automatisch ein Termingeschäft ab.
Wegen des hohen und festen Zinssatzes suggerieren Aktienanleihen dem Investor eine sichere Anlage bei hoher Rendite. Das ist jedoch nicht der Fall. Vielen Anlegern war beim Erwerb nicht bewusst, das es sich in Wirklichkeit um ein riskantes Anlageobjekt handelt.
Die Risiken bei Aktienanleihen
Durch den Erwerb einer Aktienanleihe erwirbt der Anleger einen Anspruch auf die in den Anleihebedingungen festgelegten Zins- und Tilgungsleistungen. In Abhängigkeit von dem zugrundeliegenden Aktienkurs sind zwei verschiedene Tilgungsarten möglich: Entweder Tilgung zum Nominalbetrag, wenn am Referenztag die Aktie oberhalb des Basispreises notiert. Oder Lieferung von Aktien, wenn der Aktienkurs unter dem Basispreis liegt.
Die emittierende Bank hat das Recht, zum Nachteil des Anlegers diejenige Alternative als Tilgungsart zu wählen, die am Referenztag den geringsten Wert aufweist. Damit ist im Falle einer Aktienlieferung der Gegenwert der bei Fälligkeit zu liefernden Aktien am Referenztag geringer als der Nominalbetrag. Mithin bedeutet dies, dass es zu einer negativen Rendite und damit zu einem Verlust beim Anleger kommen kann.
Das Kursrisiko von Aktienanleihen ist sowohl vom allgemeinen Zinsniveau als auch von der Aktienkursentwicklung abhängig. Wegen der Komponente "Termingeschäft" bleibt es weitgehend intransparent. Hinzu kommt, dass die Marktgängigkeit von Aktienanleihen stark eingeschränkt ist und die emittierenden Banken sich in ihren Verkaufsprospekten teilweise das Recht herausnehmen, auf den Referenzkurs einwirken zu dürfen.
Schadensersatz wegen Fehlberatung bei Aktienanleihen
Aktienanleihen sind keine sicheren Kapitalanlagen. Sind die gelieferten Aktien wertlos, bleibt dem Anleger nur der Zinskupon. Das eingesetzte Kapital ist dann vollständig verloren. Üblicherweise werden jedoch nur Aktien ausgewählt, die als sehr sicher gelten. Seit Lehman, Hypo Real Estate, Arcandor und den großen US-Automobilkonzernen wissen wir jedoch, dass auch große Banken und andere große Wirtschaftsunternehmen nicht vollkommen frei von einer Insolvenz sind.
Aus diesem Grund eignen sich Aktienanleihen vorrangig nur für gut informierte und risikobewusste Anleger, die von ihrer Bank auf die besonderen Gefahren hingewiesen wurden. Auch die Emittenten gehen davon aus, dass Erwerber intensiv beraten werden müssen. So machen sie in ihren Verkaufsunterlagen darauf aufmerksam, dass in jedem Fall vor der Kaufentscheidung eine individuelle Beratung durch den Anlageberater der Bank unerlässlich ist.
Termineinwand gegen Verluste bei Aktienanleihen
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, Experte für Kapitalanlage-, Bank- und Versicherungsrecht (Website: kapitalmarktecht.de), können sich Anleger bei Verlusten in Aktienanleihen gegenüber ihren Banken ggf. mit dem Termineinwand wehren. Der Options-Baustein deutet darauf hin, dass der Erwerb einer Aktienanleihe insgesamt ein Termingeschäft darstellt.
Die notwendige Termingeschäftsfähigkeit erlangt ein Privatanleger aber nur durch Unterschrift des Informationsblattes mit dem Titel "Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften". Nur ein Teil der Banken hat die Anleger dieses Informationsblatt unterzeichnen lassen.
Der andere Teil hat Aktienanleihen an nicht-termingeschäftsfähige Kunden verkauft. Auf ihn kommen bei verlustbringenden Geschäften große Probleme zu: Geschädigte Kapitalanleger könnten dann ihr verlorenes Kapital mit dem Termineinwand von der Bank zuzüglich Provisionen und Zinsen zurück fordern.
Im Übrigen ist jede Bank verpflichtet, beim Erwerb von Kapitalanlagen den Anleger individuell und objektgerecht zu beraten. Das bedeutet, dass die Bank den Anleger nach seinem Anlageziel und seiner Risikoneigung fragen muss. Außerdem muss sie ihm das Anlageobjekt genau erklären. Wenn die Bank diese Pflichten nicht erfüllt hat, ist sie gegenüber dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet.
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