| Bankgeschäfte: Anlegerschutz / Bankhaftung / Bankrecht bei Finanztip.de |
Vorab: Der umfassende Leitfaden zum Anlegerschutz erläutert in einer eigenständigen Rubrik die Rechte und Ansprüche von Bankkunden und anderen Geldanlegern. Rufen Sie daher für weiterführende Informationen diese Startseite zum Anlegerrecht auf.
Eine Form der Streitschlichtung, die dem Anleger nicht immer Vorteile bietet
I. Einleitung
Angesichts
der Überlastung der staatlichen Gerichte ist die öffentliche Diskussion über
Möglichkeiten der außergerichtlichen Streiterledigung in Bewegung geraten.
Alternative Formen der Konfliktlösung, wie Schiedsverfahren oder Mediation,
geraten dadurch zunehmend in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses.
Schon
seit einiger Zeit werden zunehmend Modelle der außergerichtlichen Streitschlichtung,
wie etwa Schlichtungsstellen bei Amtsgerichten, Landgerichten,
Schlichtungsstellen der Rechtsanwaltskammern, Verbraucherschlichtungsstellen
oder Schiedsgerichte der Industrie- und Handelskammern, Bauschiedsgerichte,
angeboten. Im internationalen Wirtschaftsverkehr spielen Schlichtungsverfahren
oder Schiedsgerichte traditionell eine größere Rolle.
Da
aber die bestehenden Modelle der außergerichtlichen Streitschlichtung in
Deutschland offenbar bei dem breiten Publikum der Rechtssuchenden nicht
ausreichend angenommen werden, bestehen Überlegungen zur Einführung einer
obligatorischen Streitschlichtung. Nach Vorschlägen u.a. des Bundesjustizministeriums,
des Bundesrates und des Deutschen Anwaltsvereins soll die Zivilprozessordnung
dahingehend geändert werden, dass die Landesgesetzgeber ermächtigt werden, die
Zulässigkeit einer Klage vor den ordentlichen Gerichten von der vorherigen
Einschaltung einer Gütestelle abhängig zu machen. Die Vorstufe der Schlichtung
soll dabei für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von Euro
1.000,-- bzw. 1.200,-- sowie für nachbarrechtliche Streitigkeiten obligatorisch
sein. Da die Streitwerte aber bei geschädigten Kapitalanlegern aber in aller
Regel wesentlich höher liegen, dürfte dieses Modell der obligatorischen
Streitschlichtung - jedenfalls zunächst - für geschädigte Kapitalanleger keine
Rolle spielen.
Im deutschen Bankgewerbe gibt es seit langem das so genannte Ombudsmann-Verfahren. Dieses Schlichtungsverfahren wurde vom Bundesverband der Deutschen Banken initiiert. Privatkunden, und somit auch Kapitalanleger, deutscher Banken, die dem Bundesverband Deutscher Banken angehören, ausgenommen sind also Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, können ihre Beschwerden oder Ansprüche in einem kostenlosen, für den Kunden unverbindlichen - Schlichtungsverfahren geltend machen. Der Ombudsmann als unabhängiger Schlichter soll einen Interessenausgleich zwischen Kunde und Bank finden. Sein Schiedsspruch ist für die Bank bis zu einem Streitwert von Euro 5.000,-- verbindlich, für den Kunden bleibt allerdings eine Klage zu den ordentlichen Gerichten offen. Da das Ombudsmann-Verfahren vom Bundesverband Deutscher Banken initiiert wurde und von diesem Verband finanziert wird, stehen einige Verbraucherschützer diesem Modell nicht unkritisch gegenüber. Da das Verfahren aber kostenlos ist und die Option für den ordentlichen Klageweg erhalten bleibt, kann dieses Angebot für manchen Anleger eine Alternative zur Anrufung der Gerichte sein.
| Kanzlei Engelhard Busch & Partner bei Finanztip.de Keine Haftung |
|
|