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Bankgeschäfte: Anlegerschutz / Bankhaftung / Bankrecht     bei Finanztip.de

Anlegerschutz und Schiedsverfahren

Vorab: Der umfassende Leitfaden zum Anlegerschutz erläutert in einer eigenständigen Rubrik die Rechte und Ansprüche von Bankkunden und anderen Geldanlegern. Rufen Sie daher für weiterführende Informationen diese Startseite zum Anlegerrecht auf.

Eine Form der Streitschlichtung, die dem Anleger nicht immer Vorteile bietet

I. Einleitung

Angesichts der Überlastung der staatlichen Gerichte ist die öffentliche Diskussion über Möglichkeiten der außergerichtlichen Streiterledigung in Bewegung geraten. Alternative Formen der Konfliktlösung, wie Schiedsverfahren oder Mediation, geraten dadurch zunehmend in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses.

Schon seit einiger Zeit werden zunehmend Modelle der außergerichtlichen Streitschlichtung, wie etwa Schlichtungsstellen bei Amtsgerichten, Landgerichten, Schlichtungsstellen der Rechtsanwaltskammern, Verbraucherschlichtungsstellen oder Schiedsgerichte der Industrie- und Handelskammern, Bauschiedsgerichte, angeboten. Im internationalen Wirtschaftsverkehr spielen Schlichtungsverfahren oder Schiedsgerichte traditionell eine größere Rolle.

Da aber die bestehenden Modelle der außergerichtlichen Streitschlichtung in Deutschland offenbar bei dem breiten Publikum der Rechtssuchenden nicht ausreichend angenommen werden, bestehen Überlegungen zur Einführung einer obligatorischen Streitschlichtung. Nach Vorschlägen u.a. des Bundesjustizministeriums, des Bundesrates und des Deutschen Anwaltsvereins soll die Zivilprozessordnung dahingehend geändert werden, dass die Landesgesetzgeber ermächtigt werden, die Zulässigkeit einer Klage vor den ordentlichen Gerichten von der vorherigen Einschaltung einer Gütestelle abhängig zu machen. Die Vorstufe der Schlichtung soll dabei für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von Euro 1.000,-- bzw. 1.200,-- sowie für nachbarrechtliche Streitigkeiten obligatorisch sein. Da die Streitwerte aber bei geschädigten Kapitalanlegern aber in aller Regel wesentlich höher liegen, dürfte dieses Modell der obligatorischen Streitschlichtung - jedenfalls zunächst - für geschädigte Kapitalanleger keine Rolle spielen.

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Im deutschen Bankgewerbe gibt es seit langem das so genannte Ombudsmann-Verfahren. Dieses Schlichtungsverfahren wurde vom Bundesverband der Deutschen Banken initiiert. Privatkunden, und somit auch Kapitalanleger, deutscher Banken, die dem Bundesverband Deutscher Banken angehören, ausgenommen sind also Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, können ihre Beschwerden oder Ansprüche in einem kostenlosen, für den Kunden unverbindlichen - Schlichtungsverfahren geltend machen. Der Ombudsmann als unabhängiger Schlichter soll einen Interessenausgleich zwischen Kunde und Bank finden. Sein Schiedsspruch ist für die Bank bis zu einem Streitwert von Euro 5.000,-- verbindlich, für den Kunden bleibt allerdings eine Klage zu den ordentlichen Gerichten offen. Da das Ombudsmann-Verfahren vom Bundesverband Deutscher Banken initiiert wurde und von diesem Verband finanziert wird, stehen einige Verbraucherschützer diesem Modell nicht unkritisch gegenüber. Da das Verfahren aber kostenlos ist und die Option für den ordentlichen Klageweg erhalten bleibt, kann dieses Angebot für manchen Anleger eine Alternative zur Anrufung der Gerichte sein.

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