Veruntreuung von Kundengeldern durch Anlageberater
Urteil zu:
Anlageberater Veruntreuung Kundengelder
Eine Vermögensberatungsgesellschaft haftet jedenfalls dann nicht für die von einem ihrer Handelsvertreter veruntreuten Kundengelder, wenn ihr bei der Auswahl des Mitarbeiters keine Nachlässigkeit anzulasten ist. In dem vom Landgericht Coburg entschiedenen Fall konnte das Unternehmen nachweisen, dass es vor der Anstellung des Vertreters eine Schufa-Auskunft und ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert hatte und beides keinen Grund zur Beanstandung gab.
Urteil des LG Coburg vom 08.12.2004
22 O 503/04
Handelsblatt vom 18.05.2005
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit
ThemenSuche + Recherche
Artikel per Zufallswahl:
Kapitalbeteiligung Schrottimmobilien Kreditfinanzierung Haftung
Timing bei Geldanlagen
Checkliste zu kritschen Geldanlagen
Falsche 'Auskunft' vom Geldautomaten
Vorfälligkeitsentschädigung: Das Fehlen der besonderen Voraussetzungen zur Ablösung
Zahlung mit Scheckkarte
Investmentfonds: Geldmarktfonds
Haftung für gemeinsame Bankdarlehen bei Scheidung
Kreditkündigung verschwiegene Lohnpfändung
Marktplatz & Anzeigen
In Ihrem Browser ist Javascript nicht aktiviert. Gehen Sie zur
Finanztip-Startseite
, um das Finanztip-Menü ohne Javascript aufzurufen.