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Mit dieser Maßnahme soll die Qualität der Anlageberatung deutlich verbessert werden. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht allerdings nicht vor, dass der Bankkunde das Beratungsprotokoll zu unterschreiben hat. Er kann jedoch im Zweifel Einsicht in diese Dokumentation einnehmen. Beispiel: Im Falle einer Falschberatung kann der Bankkunde von der Bank bzw. Sparkasse die Herausgabe des Beratungsprotokolls bzw. des WpHG-Bogens fordern, um daraus zu erkennen, ob bereits Fehler in der Anlageberatung aufgrund des Beratungsprotokolls festzustellen sind.
Gemäß § 31 Abs. 2 WpHG hat der Anlageberater den Bankkunden alle wesentlichen Informationen zugänglich zu machen. Weiterhin schreibt Abs. 3 dieser Rechtsvorschrift vor, dass dem Kunden diese Informationen rechtzeitig und in verständlicher Form bekannt gemacht werden müssen. Auch dieser Absatz kann eine Grundlage für einen Schadensanspruch begründen: "Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung zu stellen, die angemessen sind, damit die Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidungen treffen können".
Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle von nicht vollständigen Kundenangaben nach den aktuellen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes nicht befugt sind, Ihnen gegenüber persönliche Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, abzugeben. Sie haben dennoch die Möglichkeit, uns einen Auftrag ohne eine Beratungsleistung zum Erwerb oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu erteilen. Im beratungsfreien Geschäft sind wir verpflichtet, die Angemessenheit des betreffenden Geschäftes zu überprüfen. Falls Sie keine oder unvollständige Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen gemacht haben, informieren wir Sie darüber, dass eine Beurteilung der Angemessenheit des Geschäftes nicht möglich ist. Wir sind nicht in der Lage zu prüfen, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Risiken des gewünschten Geschäftes angemessen beurteilen zu können. In diesem Fall dürfen wir das gewünschte Geschäft nur unter der Voraussetzung ausführen, dass Sie uns trotz fehlender Angemessenheitsprüfung ausdrücklich zur Ausführung des Auftrages beauftragen. Diesen Auftrag quittieren Sie bitte mit der nachfolgenden Unterschrift.
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