Leitfaden-Lernen
Recht Auszug 1
Recht Auszug 2
Schrottimmobilien
Bank-Vergleiche
Ratgeber Extra ...
Gut zu Wissen
Bankgeschäfte: Anlegerschutz / Bankhaftung / Bankrecht     bei Finanztip.de

Schadensersatzanspruch im Anlegerrecht

Es ist zwar nur eine Binsenweisheit. Eine grundlegende Voraussetzung ist aber zunächst, dass der Anspruch auf Schadensersatz auch begründet ist. Das heißt in vielen Fällen, die Pflichtverletzung muss auch ursächlich für den entstandenen Schaden sein. Dabei kommt es in den meisten Fällen zunächst nur darauf an, ob der Anleger bei richtiger Aufklärung bzw. bei richtigen Angaben im Prospekt auch diese Anlageentscheidung getroffen hätte. Erst danach stellt sich die Frage nach der Höhe des Anspruches auf Schadensersatz.

Zur Kausalität des Schadens

Nach den Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz ist der Nachweis einer Kausalität bei den Vorschriften zur ad-hoc-Publizität nicht erforderlich. Es reicht aus, dass der Anleger die Aktien bzw. Wertpapiere wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung oder unwahrer Informationen erworben hat. Wie im Artikel Ad-hoc-Publizität von Insiderinformationen dargelegt, kann in einem solchen Fall die Gesellschaft aber nachweisen, dass sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und dass deshalb dieser Anspruch nicht begründet ist.

Zur Höhe des Anspruches auf Schadenersatz

Es wird also unterstellt, dass der Anleger bei richtiger Information die entsprechende Anlageentscheidung nicht getroffen hätte. Als Folge kann der Anleger daher seinen gesamten eingesetzten Anlagebetrag (inklusive Nebenkosten) zurückfordern. Da er nach dem Gesetz aber auch nicht besser gestellt werden soll als er vor der Transaktion war, muss er sich im Gegenzug Vorteile gegenrechnen lassen. Er muss weiterhin die erworbenen Wertpapiere auf die Stelle übertragen, gegen die er seinen Schadensersatzanspruch richtet.

In nicht wenigen Fällen wird der Anleger zwischenzeitlich die Wertpapiere verkauft haben. Da der Anleger kein Hellseher ist, der die Entwicklung der Geldanlage vorher sehen kann, sind ihm auch zwischenzeitlich, d.h. nach dem Verkauf eingetretene Wertsteigerungen der Anlage, nicht vorzuhalten. Es ist nur darauf abzustellen, ob der Anleger das Wertpapier auch gekauft hätte, wenn er nicht fehlerhaft aufgeklärt oder falsch beraten worden wäre.

Der Anleger muss sich Steuervorteile, d.h. Steuerersparnisse aus der Vergangenheit, die aus dem Erwerb der Wertpapiere resultieren, auch nicht gegenrechnen lassen. Dies gilt zumindest dann, wenn die zu zahlende Schadensersatzleistung vom Anleger der Einkommensteuer zu unterwerfen ist. Dies ist einleuchtend, denn wenn der Schädiger etwaige Steuervorteile beim Anleger in Abzug bringen könnte und der Anleger die zu zahlende Ersatzleistung noch bei der Einkommensteuer unterwerfen muss, würde er doppelt bestraft werden.

Kosten der Rechtsverfolgung im Anlegerrecht

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Dinge. Wer seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen will, muss mit entsprechenden Kosten für Anwalt und Prozessdurchführung rechnen. Gut dran sind diejenigen, die noch eine alte Rechtschutzversicherung haben. Sie können prüfen, ob nach den Bedingungen ihrer Rechtschutzversicherung auch die Kostendeckung bei Kapitalmarktstreitigkeiten enthalten ist. In den neueren Verträgen der Rechtsschutzversicherung sind derartige Rechtsstreitigkeiten in aller Regel ausgenommen. [Mehr hierzu im Artikel Informationen zur Rechtsschutzversicherung].

Abgesehen von individuellen Vereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind Rechtsanwälte grundsätzlich nicht frei, welche Beträge sie ihren Mandanten in Rechnung stellen. Die Vergütung des Rechtsanwalts ist im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kurz RVG) geregelt. Der Finanztip-Ratgeber zu Kosten und Gebühren für Rechtsanwalt und Zivilprozess enthält zahlreiche Hinweise zur Vorbereitung auf die Rechtsverfolgung und weiterführende Links zu Artikeln und Berechnung von Anwaltsgebühren und von Zivilprozesskosten. Ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht ist wahrscheinlich der am besten geeignete Ansprechpartner für Haftungsansprüche im Anlagerecht.

Prozessfinanzierer

Wer einen hohen Schadensersatzanspruch geltend machen möchte und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die das Kapitalmarktrecht mit abdeckt, kann versuchen, einen Prozessfinanzierer zu finden. Wenn ein Prozessfinanzierer den Fall übernimmt, trägt er das gesamte Kostenrisiko und verlangt im Gegenzug einen bestimmten Prozentsatz des erstrittenen Betrages.

Ein Prozessfinanzierer wird den Sachverhalt dahingehend sehr genau prüfen, ob ein Prozess eine ausreichende Erfolgswahrscheinlichkeit bietet. Dabei ist zu beachten, dass der Prozessfinanzierer gegebenenfalls einen Klageentwurf anfordert, um die Prüfung vornehmen zu können. Die Kosten für die Anfertigung des Klageentwurfes hat entweder der Anleger oder der Prozessfinanzierer zu tragen. Dies ist im Vorwege mit dem Prozessfinanzierer abzuklären.

Nur wenn ein positiver Prozessausgang erwartet wird, werden derartige Unternehmen bzw. Fonds als Prozesskostenfinanzierer aktiv. Deshalb werden alle Unterlagen sehr sorgfältig entweder durch die eigene Rechtsabteilung oder einer kooperierenden Anwaltskanzlei geprüft. Der Prozessfinanzierer verlangt einen Anteil zwischen 30 und 50 Prozent am Gewinn aus dem Prozess. Der Prozess wird aber vom Anwalt des Klägers geführt.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps