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Anleger-Schutzgemeinschaft - Anlegeranwalt

Die Wörter "Schutzgemeinschaft für Anleger" oder kurz "Anlegerschutzgemeinschaft" wecken Assoziationen mit dem Wort "Verbraucherschutz". In vielen Fällen handelt es sich bei Schutzgemeinschaften für Kapitalanleger aber um klar strukturierte Gechäftsmodelle, die nicht selten von Rechtsanwälten ins Leben gerufen wurden. Dies ist legitim und häufig auch im Interesse der Anleger und zielführend bei der Verfolgung von Ansprüchen auf Schadenersatz im Anlagerecht. Ohne einen kompetenten Fachanwalt für Kapitalmarktrecht können Kapitalanleger kaum ihre Ansprüche durchsetzen.

Andererseits hat Finanztip bis zur Erstveröffentlichung dieses Artikels (August 2011) weit über 100 Pressemitteilungen von Rechtsanwälten und Schutzgemeinschaften zum Anlagerecht erhalten. Alleiniger Zweck dieser Pressemiteilungen ist die Gewinnung neuer Mandanten bzw. Mitglieder für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einer Schutzgemeinschaft für Anleger. Dabei werden Hoffnungen geweckt, die manchmal erfüllt werden und manchmal eben nicht. Jeder Anleger sollte sich daher gut überlegen, welche Kosten ggf. mit einer Mitgliedschaft auf ihn zukommen und ob nicht ein Vergleich mit dem Gegner (Bank, Finanzvertrieb usw.) der bessere Weg ist. [Mehr hierzu im Artikel Startseite zum Anlegerschutz].

Rechtsschutzversicherung springt zumeist nicht ein

Wer sich glücklich schätzen kann, dass seine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für die Geltendmachung von Schadenersatz im Anlagerecht macht, der kann versuchen, seinen Anspruch mit einem kompetenen Anwalt für Kapitalmarktrecht durchzusetzen. Die Schutzgemeinschaften werden in der Regel von Anlegeranwälten organisiert und geleitet. Investmentfonds-Gesellschaften können nach der BGH-Rechtsprechung aufgefordert werden, die Adresslisten der Zeichner an Mitgesellschafter oder deren Rechtsanwälte herauszugeben. Auf diese Weise können "neue Mitglieder" deutlich leichter akquiriert werden. Es kommt auf die Bestimmungen an, ob auch beim Misserfolg die Rechtsanwälte noch Anwaltsgebühren von den Anlegern ggf. sogar per Zwangsvollstreckung eintreiben können.

Beispiel Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger

Teure Vorzeige-Projekte wie Grand Hotel Heiligendamm, Ferienresort Fleesensee oder das Adlon in Berlin werden zumeist in Form geschlossener Fonds mit Anlagegeldern finanziert. Bei diesen 3 vorgenannten Projekten haben Anleger schon reichlich Geld verloren und werden vermutlich auch in Zukunft eher noch weiteres Geld verlieren. Schon seit Jahren wird in der Pressse über die Probleme der Anleger bei diesen Projekten berichtet.

Beispiel: Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger GbR. So heißt es auf der Homepage der Schutzgemeinschaft: "Die Beschlüsse der Versammlung vom 26.08.2011 sind nach Auffassung der Schutzgemeinschaft von immenser Bedeutung für das weitere wirtschaftliche Schicksal der Hotel Adlon KG. Die Leistungsbilanz des bisherigen Komplementärs A.A. Jagdfeld ist mehr als ernüchternd. Es muss ein wirtschaftlicher Neustart ohne Herrn Jagdfeld und seine die Hotel Adlon KG krakenhaft überziehenden Firmen unternommen werden, um mittel- bis langfristig das Hotel Adlon doch noch zu einem Anlageerfolg zu führen." Für die Mitgliedschaft werden Gebühren fällig, die sofort zu zahlen sind und sich nach der Höhe der Kapitalanlage richten. Bei der Adlon-Schutzgemeinschaft sind es 0,75 Prozent der Kapitalanlage (Anlagesumme). [Mehr zu Fondsinvestments im Artikel Geschlossene Immobilienfonds als Kapitalanlage].

Grundsatzurteil nur den Einzelfall

"Jeder Fall ist anders". Ein erstrittenes Grundsatzurteil in einem Schadenersatzprozess im Anlegerrecht greift nicht automatisch auch bei den anderen Anlegern. In einem Klageverfahren sind immer die einzelnen Umstände zu berücksichtigen. Ein heikler Punkt betrifft zum Beispiel den Umfang der Pflicht zur Aufklärung bei der Vermittlung von Kapitalanlagen. [Mehr hierzu im Artikel Pflicht zur Aufklärung bei der Geldanlage]. Allein die Frage, ob Grundlage ein Beratungsvertrag oder ein Vermittlungsvertrag war, ist rechtlich anders zu würdigen. Ein anderes Beispiel ist die Prospekthaftung. Derartige Verfahren sind sehr teuer und dauern zumeist sehr lange.

Im Anlagerecht ist für jeden einzelnen Anspruch gesondert zu prüfen, welche Verjährungsfrist im jeweiligen Fall gilt. Die verschiedenen Verjährungsfristen beim Anspruch auf Schadensersatz von Finanzgeschäften sind daher genau zu beachten. Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung sind ggf. rechtzeitig einzuleiten, um Zeit zu gewinnen. Auch bei einem positiven Ausgang ist so manches Mal nicht mehr viel vom Prozessgegner zu holen. Verliert ein Anleger den Prozess, so sind nicht selten noch hohe Anwalts- und Gerichtsgebühren zu tragen. Besser ist es in diesen Fällen eine erfolgsabhängige Vergütung mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren.

Fazit: Eine Schutzgemeinschaft hat nicht automatisch etwas mit Verbraucherschutz zu tun. Im Gegenteil: Initiatoren und Vorstände einzelner Anleger-Schutzgemeinschaften haben sogar dafür gesorgt, dass der Begriff "Anlegerschutzgemeinschaft" negativ besetzt ist. Beispiel: Spiegel Artikel und Folgen zu Ermittlungen der Staatsanwalt gegen Vorstände von Schutzgemeinschaften. Schutzgemeinschaften sind auch unterschiedlich strukturiert und verfolgen nicht grundsätzlich Haftungsansprüche in bestimmten Fällen zum Kapitalmarktrecht. Beispiel: Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. will mit Jahresbeiträgen zwischen 20 und 75 Euro laut ihrer Satzung die Aufklärung und Beratung von Verbrauchern wahrnehmen.

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