| Bankgeschäfte: Anlegerschutz / Bankhaftung / Bankrecht bei Finanztip.de |
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wer bei Rechtsstreitigkeiten mit seiner Bank nicht direkt oder über eine Eingabe bei der zuständigen Schlichtungsstelle (z.B.
Ombudsmann der Banken) oder über eine
Beschwerde bei der BaFin zum Erfolg kommt, steht vor der Frage, ob er den Gang zum Rechtsanwalt und zum Gericht gehen soll. Die Wahl des richtigen Anwalts ist in einem solchen Fall sehr wichtig und daher werden nachstehend Hinweise zur Wahl des "richtigen Anwalts in Finanzstreitigkeiten" gegeben. Der richtige Anwalt bei Ärger mit einer Bank ist der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Ombudsmann der privaten Banken
Die Ombudsleute der deutschen Banken erreichen Sie über die Kundenbeschwerdestelle:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, Telefon 030 – 16 63 31 66, Fax: 030 – 16 63 31 69 und der
Website Kundenbeschwerdestelle und auch per
Mail [Mehr hierzu im Artikel
Schlichtungstellen der privaten und öffentlichen Banken und Sparkassen].
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Der Rechtsanwalt sollte sich mit Problemen und Rechtsfällen auf dem Gebiet des Bankrechts und des Kapitalanlagerechts auskennen. Eine gute Orientierungshilfe ist der Fachanwaltstitel. So gibt es auch den Titel des "Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht". Weiter unten wird kurz auf die Anforderungen zum Führen des Titels "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" eingegangen. Wie finden Sie nun den geeigneten Anwalt in Ihrer Nähe? Neben dem Branchenbuch, der Suche im Web nach "Fachanwalt für Bankrecht + Name einer größeren Stadt" kann auf die regionalen Rechtsanwaltskammern (hier Deeplink zu
BRAK) oder auf gewerbliche Suchdienste zugegriffen werden.
Anwaltsuche bei Anwaltauskunft
Die
Anwaltsuche auf der Website vom Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V. ist ebenfalls eine gute Anlaufstelle für die Suche nach einem "guten Rechtsanwalt für Ärger bei Geldanlagen". Sie können die Rechtsanwaltssuche nach Ort und Postleitzahl (PLZ) sowie nach Gerichtsbezirk und nach Qualifikation eingrenzen. Weitere Kriterien sind zum Beispiel "Fachanwalt für Kapitalmarktrecht" oder Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die
Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins ist sicherlich eine der besten Anlaufstellen bei einem Rechtstreit mit Banken und Finanzberatern.
Wie wird man Fachanwalt? - Fachanwaltsordnung
Die
Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 01.07.2009 gibt hierzu Auskunft. Nach § 2 Fachanwaltsordnung (FAO) hat der Rechtsanwalt für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Um den Titel "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" führen zu dürfen, setzt der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen voraus, dass der Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei auf diesem Rechtsgebiet mindestens 60 Fälle, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren, bearbeitet hat. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14l Nr. 1 bis 9 FAO beziehen. dabei auf jeden dieser 3 Bereiche mindestens 5 Fälle.
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht (§ 14l FAO)
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen,
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
- Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft,
- Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
- Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung,
- Factoring und Leasing
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
- Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
- Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Nach der Zulassung zum Fachanwalt hat der Anwalt jährlich an einer mindestens zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. So heißt es im § 15 FAO: Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Beratungshilfe bei einem Rechtstreit mit der Bank
Auch "Arme" können zum Rechtsanwalt gehen. Dafür sorgt das Beratungshilfegesetz. [Mehr hierzu im Artikel
Beratungshilfe bei außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten]. Die Beratungshilfesätze liegen allerdings deutlich unterhalb der Sätze, die der Rechtsanwalt für "normale" Beratungsleistungen in Rechnung stellt. Wer mit einem Beratungshilfeschein zum Rechtsanwalt geht, muss daher gewappnet sein, dass er nicht immer mit "offenen Armen" empfangen wird. Rechtsanwälte sind aber grundsätzlich zur Beratungshilfe verpflichtet. Sie darf nur im Einzelfall aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
In Berlin besteht die Wahl zwischen einer öffentlichen Rechtsberatung und der Beratungshilfe. In Bremen und Hamburg tritt die öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe. In den anderen Bundesländern ist der Antrag auf einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Man kann zwar auch gleich zum Rechtsanwalt gehen und durch den Anwalt den Antrag nachträglich stellen lassen. Aber Vorsicht: Wird der Antrag vom Amtsgericht dann abgelehnt, müssen die Rechtsanwaltskosten zumeist selbst getragen werden. Die Anwaltsgebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt nur noch der Gang zum Gericht. Abhängig von der Höhe des Streitwertes ist entweder das Amtsgericht (Streitwert bis 5.000 Euro) oder das Landgericht zuständig. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Für das gerichtliche Verfahren kann ggf. Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Schutzvereinigung und Schutzgemeinschaft für Anleger
Bei Rechtstreitigkeiten mit Banken helfen auch spezielle Interessengemeinschaften und Schutzgemeinschaften. Dies ist grundsätzlich ein sehr nützlicher Zusammenschluss, weil gleichgelagerte Interessen teilweise sogar fallbezogen (Stichwort: Hypo-Real-Estate) bestehen. Andererseits ist dies auch eine ideale Zielgruppe für zum Beispiel Rechtsanwälte, die Mandanten akquireren möchten. Ob die zum Teil nicht gerade geringen Aufnahmegebühren der Schutzvereinigung bzw. Schutzgemeinschaft für Anleger sich lohnen oder nicht, muss der einzelne betroffene Anleger für sich entscheiden. Denn es gibt auch viele Anleger, die gerade im Nachgang zur Banken- und Finanzkrise zum bereits "schlechtem Geld" noch gutes Geld mit vagem Ausgang eingesetzt haben.
Was kann die BaFin für Sie tun?
Die BaFin bietet auf ihrer Website eine
Verbraucherbroschüre zum Erkennen unseriöser Anbieter. Hieraus stammt auch der folgende Hinweis:
Wenn Sie sich im Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren oder Vermögensanlagen schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren haben oder Ihnen ein Angebot suspekt vorkommt, schreiben Sie der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn).
Bei begründeten Beschwerden wendet sich die BaFin an das betroffene Institut oder den Anbieter und hakt nach. Ihre Hinweise helfen der BaFin, Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen zu entdecken und dagegen vorzugehen. Viele Anleger haben Geld verloren, nachdem ein Geschäft über einen unaufgeforderten Anruf angebahnt wurde. Gehen Sie nicht auf ein solches Angebot ein und schreiben Sie ggf. der BaFin, wenn sie unaufgefordert angerufen wurden.
Bitte beachten Sie jedoch: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Auch die Sachverhaltsaufklärung und Beweiswürdigung in Zivilverfahren fallen nicht in den Aufgabenbereich der BaFin. Das ist ausschließlich Sache der Gerichte. Nur sie können streitige Rechtsansichten verbindlich klären und die Unternehmen z.B. durch Urteil zu einer Zahlung verpflichten. Die BaFin kann Ihre Beschwerde auch nur dann prüfen, wenn das betroffene Unternehmen deren Aufsicht unterliegt.