Super statt Diesel getankt

Ein Griff zur falschen Kraftstoff-Pistole kam einen Mann teuer zu stehen. Der als Fahrer beschäftigte Arbeitnehmer füllte versehentlich in den Tank des ihm zugewiesenen Mercedes-Transporters 20 l Superbenzin - es war aber ein Dieselfahrzeug. Schlimmer noch: Als er sein Versehen bemerkte, tankte er noch 40 l Dieselkraftstoff dazu und fuhr dann seelenruhig weiter.

Dem Motor bekam das gar nicht gut. Entsprechend fiel dann auch die Reparaturrechnung aus. Für das Abpumpen des Kraftstoffs und den Ersatz von Kraftstoffhauptfilter und Einspritzpumpe musste die Arbeitgeberin in der Werkstatt fast 1.300 EUR berappen. Der Arbeitnehmer wurde entlassen. Als er seinen restlichen Lohn einklagte, hielt ihm die Arbeitgeberin die Reparaturrechnung entgegen.

Auch das Arbeitsgericht Köln war der Ansicht, der Fahrer müsse für seinen Fehler geradestehen (9 Ca 12433/01). Er hätte den Kraftstoff abpumpen lassen müssen. Wenn das an der Tankstelle unmöglich war, hätte er die Arbeitgeberin anrufen sollen, um den Wagen abschleppen zu lassen. Wer mit einer Mischung von Super und Dieselkraftstoff einfach drauflos fahre - nach dem Motto 'Wird schon gut gehen' -, handle grob fahrlässig. Die Arbeitgeberin könne daher ihren Anspruch auf Schadenersatz gegen seine Lohnforderung aufrechnen.


Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22. Mai 2002 - 9 Ca 12433/01
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