Falsch ausgefülltes Überweisungsformular: Muss die Bank zahlen?
Weil eine Bank die Überweisung von 50.000 EUR anstatt auf ein Treuhandkonto auf das Geschäftskonto eines zwischenzeitlich in Konkurs gegangenen Bauunternehmens veranlasste, muss sie dem Kunden 25.000 EUR Schadensersatz leisten, so das OLG Celle (Az.: 3 U 317/97). Allerdings müsse sich der Kunde einen Mitverschuldensanteil in Höhe von 50 % anrechnen lassen. Dieser hatte das Überweisungsformular selbst unterschrieben, nachdem er vorher die Bank um die Ausfüllung des Überweisungsträgers gebeten hatte. Bei dem Fehler ging es aber nicht um eine Frage spezieller Sachkunde der Bank, weil in das Formular lediglich die Daten des Bauunternehmens eingetragen werden mussten. Andererseits ist die Dienstleistung der Bank nicht lediglich als Gefälligkeit zu werten. Vielmehr hatte diese aufgrund eines mit dem Kunden abgeschlossenen Darlehensvertrages eine Leistungspflicht übernommen, für deren ordnungsgemäße Ausführung sie aufgrund des Bankvertrages haftet.
Ratgeber Recht: Recht im Alltag Falsch ausgefüllter Überweisungsträger Leistungspflichten im Rahmen eines Darlehensvertrages