Darf eine Online-Bank den Zugang jederzeit sperren?

Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 135/99) hat einer Onlinebank die Verwendung folgender Vertragsklausel untersagt: Die Online-Bank ist berechtigt, den Zugang zu ihrem Online-Service aus wichtigem Grund jederzeit zu sperren. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Services besteht. Nach Ansicht des Gerichts benachteiligt diese Vertragsgestaltung die Bankkunden unangemessen. Denn die Sperrung des Online-Kontos könne ohne vorherige Ankündigung und selbst dann erfolgen, wenn der Grund für die Sperrung ausschließlich im Verantwortungsbereich der Bank liege. Außerdem bleibe der Kunde gegenüber dem Provider weiterhin gebührenpflichtig, obwohl er den Bankservice nicht mehr in Anspruch nehme, so das OLG. Zwar räumten die Richter ein, dass die Bank in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht sämtliche Gründe für eine Sperrung aufnehmen könne. Es müsse aber deutlich dahin formuliert werden, dass nur solche Gründe eine Sperre rechtfertigten, die nicht im Verantwortungsbereich der Bank lägen.

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