Darf man ec-Karte und Geheimnummer wenigstens in der Wohnung aufbewahren?

Inhaber von Girokonten verstoßen nicht gegen die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten der Banken-AGB, wenn sie Geheimnummer und Kreditkarte in verschiedenen Räumen aufbewahren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss die Bank bei einem Diebstahl von ec-Karte und Geheimzahl die unberechtigt abgebuchten Beträge vollständig rückbuchen (Az.: XI ZR 42/00). In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die Bankkundin ihre ec-Karte auf ihrem Schreibtisch in einem unverschlossenen Behältnis zwischen Briefen und Notizen verwahrt. Die Originalmitteilung der Geheimnummer befand sich in einer Plastikhülle zusammen mit zahlreichen anderen Papieren in einer unverschlossenen Schublade eines Sekretärs in einem anderen Raum ihrer Fünf-Zimmer-Wohnung. 7.250 EUR wurden von ihrem Privatkonto während einer Auslandsreise unberechtigt abgebucht. Die Kundin hatte ihre Freundin darum gebeten, während ihrer Abwesenheit die Katzen zu versorgen. Die Freundin liess einen Bekannten in die Wohnung, der Karte und Geheimnummer an sich nahm. Nach den Banken-AGB haftet der Kunde für unbefugte Abbuchungen, wenn er seine Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt. So zum Beispiel, wenn er ec-Karte und Geheimnummer zusammen im Portemonnaie aufbewahrt. Hier habe die Kundin allerdings nicht grob fahrlässig, sondern nur unsachgemäß gehandelt, so der BGH. Die von der Kundin gewählte Art der Verwahrung, nämlich die Aufbewahrung an verschiedenen Orten der Wohnung, stelle nur eine einfache Fahrlässigkeit dar. Denn ein Unbefugter müssse die Wohnung erst noch nach der weiteren Unterlage durchsuchen, wenn er die ec-Karte oder die Geheimnummer gefunden habe. Eine andere Bewertung würde dem Umstand nicht hinreichend Rechnung tragen, dass die Wohnung für viele Kontoinhaber der einzige Ort ist, an dem sie ec-Karte und Geheimnummer verwahren können. Auch die Tatsache, dass die Kundin ihrer Freundin Zugang zu der Wohnung verschafft habe, rechtfertige kein anderes Ergebnis. Denn sie habe keinen Anlass gehabt, der Freundin zu misstrauen.

Ratgeber Recht: Recht im Alltag   ec-Karte und Geheimnummer   Unbefugte Abbuchung nach ec-Karten-Verlust      

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