Bankhaftung bei Finanzierung von Immobilienfonds

Eine Bank hatte zur Finanzierung eines Immobilienfonds ein Darlehen vermittelt und auch begeben. Die Anleger verweigerten die Rückzahlung des Darlehens mit Hinweis auf einen Schadensersatzanspruch gegen die Fondsinhaber wegen fehlerhafter Propektierung. Dies ließ der BGH aber nicht gelten, denn die Bank hatte in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts keinen Wissensvorsprung, über den sie den Kunden hätte aufklären müssen. Das Verhalten der Vermittler müsse sich die Gesellschaft nur soweit zurechnen lassen, wie es um den Kreditvertrag gehe, das Wissen hinsichtlich des Fonds dagegen nicht. Für die Anleger bedeutet dies, das sie nur dann die Rückzahlung des Darlehns verweigern können, wenn die Bank die Risiken des Beteiligungsprojekts kennt und deshalb eine besondere Aufklärungspflicht besteht (BGH Az.: XI. ZR 174/99).
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