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Vermittlerhaftung und Bankhaftung bei Immobilienanlagen
Wer sich bei einem Immobilienkauf oder einer Immobilienanlage vertut, ist meistens der Dumme. Aber es gibt auch Chancen. Die folgende kurze Urteilsübersicht befasst sich mit älterer Rechtsprechung zu Ersatzansprüchen an Banken, die Immobilien finanziert haben. So zeigt dieser Archivbeitrag, dass eine Bankenhaftung bzw. Vermittlerhaftung nicht erst seit der Lehman-Pleite ein Thema ist.
Der Artikel Anlegerschutz bei Falschberatung ist die Startseite zu den aktuellen Vorschriften für einen verbesserten Anlegerschutz und sollte daher aufgerufen werden. Der Artikel Regelungen für Finanzanlagen-Vermittler bei Vermögensanlagen erläutert die Vorausetzungen für Vermittler von Vermögensanlagen.
- Grundsätzlich kann eine immobilienfinanzierende Bank davon ausgehen, dass der Erwerber sich über den Wert und die möglichen Mieterträge selbst sachkundig macht (OLG Karlsruhe, AZ 10 U 118/99).
- Banken können für das Verhalten von Kreditvermittlern insoweit in Anspruch genommen werden, wenn der Kreditvermittler Aufgaben mit Wissen und Wollen der Bank wahrnimmt, die typischerweise zum Pflichtenkreis der
finanzierenden Bank gehören (LG Frankfurt, AZ 219 O 131/99).
- Banken können verpflichtet sein, den Erwerber auf eine Vollfinanzierung des Bauträgers im Hinblick auf ein bestehendes Insolvenzrisiko des Bauträgers hinzuweisen, wenn aufgrund konkreter Umstände eine Gefährdungslage besteht
und dies der finanzierenden Bank bekannt ist (OLG München, AZ 17 U 2317/00).
- Die Verjährung der Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds tritt schon 6 Monate nach Kenntnis der fehlerhaften Angaben durch den Anleger ein (BGH AZ II ZR 84/99).
- Wirtschaftsprüfer haften für falsche Testate bei steuerbegünstigten Kapitalanlagen (BGH AZ ZR 97/98). Voraussetzung: Die Anlageentscheidung ist nachweislich durch das Wirtschaftsprüfertestat beeinflusst worden.