Auch dem ordentlichsten Menschen kann es einmal passieren, dass er einfach vergißt, eine Rechnung zu bezahlen. Und wenn dann einmal der Wurm drin ist, dann landen auch die erste und die zweite Mahnung im Papierkorb. Plötzlich beantragt dann die Gegenseite einen Mahnbescheid und nun denkt man sich, jetzt wäre es wirklich langsam an der Zeit, die Sache zu zahlen. Und dann hat man doch wieder so viel um die Ohren, dass die Sache einfach wieder in Vergessenheit gerät.
Wenn in diesem Stadium der Gläubiger noch einmal anrufen täte, dann wäre die Sache sicher blitzschnell erledigt. Leider machen die meisten Gläubiger es anders. Sie schicken den Gerichtsvollzieher oder was noch schlimmer ist sie pfänden das Geschäftskonto. So etwas ist natürlich hoch-not-peinlich, weil man dann mit dem Abteilungsleiter der Bank telefonieren und sich viel tausend Mal entschuldigen muss, auch wenn man jetzt durch nachträgliche Zahlung das Unheil schon lange aus der Welt geschafft hat. Der schlechte Eindruck bei der Bank bleibt und dann kommt zu allem Überfluß von der eigenen Bank auch noch eine Rechnung, in der diese für die Pfändung eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Bei den meisten Banken betärgt diese Gebühr DM 30,00. Läuft die Pfändung über mehrere Monate, wird für jeden weiteren Monat ein Betrag von DM 20,00 verlangt. Das ist zwar nicht die Welt, aber man ärgert sich trotzdem am meisten über sich selbst und ein wenig auch über die Bank, weil sie es nicht lassen kann, den Schaden auch noch zu vergrößern.
Irgend jemand hat diese Pfändungsgebühr für ein paar Jahren so verärgert, dass er sich geweigert hat, sie zu zahlen. Der anschließende Prozess ging hoch bis zum Bundesgerichtshof, und dieser hat am 18. Mai dieses Jahres tatsächlich entschieden, dass Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig sind. Das Gericht hat argumentiert, dass die Bank mit der Bearbeitung der Pfändungsmaßnahme nur ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommt und dafür nicht auch noch extra Geld verlangen darf.
Für alle, die mit solchen unangenehmen Maßnahmen und Gebühren konfrontiert waren, bedeutet das, dass sie jetzt von ihrer Bank verlangen können, dass die abgezogenen Gebühren wieder gutgeschrieben werden. Sollten Sie also in der Vergangenheit ein einschlägiges Problem gehabt haben, dann könnte sich in Blick in Ihre Bankauszüge und ein anschließender Anruf bei der Bank lohnen ein paar Mark sind es auch...
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