Grund der Unstimmigkeiten: Die Rentenversicherungsträger übergeben die Datenbänder mit den Überweisungsaufträgen den Banken schon vor dem Monatsende. Und wegen der Menge der gespeicherten Daten beginnen manche Banken bereits vor dem Monatsersten damit, die Daten einzuspielen. Also vor dem Zeitpunkt, zu dem die Renten eigentlich fällig sind.
Der Bundesgerichtshof erklärte das Vorgehen für unzulässig (I ZR 86/00). Die Bank verletze ihre Pflichten aus dem Girovertrag, wenn sie die Rentenempfänger am Ende jeden Monats über den Kontostand falsch informiere. So würden die Rentenempfänger dazu gebracht, unfreiwillig ihre Konten zu überziehen. Also verschaffe sich die Bank durch falsche Auskünfte - d.h. Irreführung der Kunden - Vorteile in Form von Überziehungszinsen. Vielleicht falle das beim einzelnen Kunden gar nicht so ins Gewicht, weil die Zinsen immer nur für ein oder zwei Tage anfielen. Da aber bei allen Rentenempfängern so verfahren werde, handle es sich insgesamt um einen beachtlichen Geldbetrag.
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